Temperaturschreiber
Wieso eigentlich einen Temperaturschreiber
- Erfüllung der nationalen und internationalen Vorschriften beim Transport von tiefgekühlten Produkten |
- Sofortiger und lückenloser Nachweis der Transporttemperaturen beim Warenempfänger |
- Eigenschutz gegenüber Verlader und Warenempfänger |
- Vermeidung von ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen |
- Unabhängiger Nachweis im Rahmen der internen Qualitätssicherung und Erfüllung der HACCP-Vorgaben |
- Unterstützt das interne Qualitätsmanagement - System |
Welche Verordnungen schreiben den Temperaturschreiber vor bzw. empfehlen ihn. |
Die EG Verordnung 852/2004 verpflichtet den Lebensmittelunternehmer zur Erstellung und Dokumentation eines H.A.C.C.P. Konzepts. In der Verordnung ist festgelegt das der Unternehmer die kritischen Eckpunkte im Umgang mit den Lebensmitteln ermitteln und die Funktionalität gewährleisten muss. Hierbei ist auch die Temperaturaufzeichnung im 15-minütigen Intervall beschrieben |
Die EG-Verordnung 37/2005 schreibt vor dass bei Neufahrzeugen oder Nachrüstungen, nur noch Temperaturschreiber nach der Norm DIN EN12830 eingesetzt werden dürfen. In Deutschland gilt dass die Geräte gemäß der TLMV zugelassen sein müssen. |
Die EG-Verordnung 178/2002 beschreibt die Notwendigkeit der Lebensmittelrückverfolgbarkeit, damit im Falle einer Gesundheitsschädigung des Verbrauchers durch Lebensmittel, der Verursacher ermittelt werden kann. |
Die TLMV regelt u.a. die technische Eigenschaft der Messgeräte welche zur Lufttemperaturmessung in Beförderungsmittel in Deutschland festlegen. |
Die Texte sind nur Auszüge der Vorschriften und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. |