StartseiteSchulungenFolgebelehrung gem. Infektionsschutzgesetz

Folgende Inhalte sind für die Folgebelehrung gem. §43 Abs.1.Nr.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich.

Inhalt des Infektionsschutzgesetzes

Empfindliche Lebensmittel

Infektionskrankheiten, Tätigkeitsverbote

Vermehrung von Krankheitserregern

Symptome von Infektionskrankheiten

Verhütung von lebensmittelbedingten Infektionen


Alle Themen werden in der Unterweisung ausführlich behandelt und geschult.