Folgende Inhalte sind für die Folgebelehrung gem. §43 Abs.1.Nr.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich.
Inhalt des Infektionsschutzgesetzes
Empfindliche Lebensmittel
Infektionskrankheiten, Tätigkeitsverbote
Vermehrung von Krankheitserregern
Symptome von Infektionskrankheiten
Verhütung von lebensmittelbedingten Infektionen
Alle Themen werden in der Unterweisung ausführlich behandelt und geschult.
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